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Erste Schritte

Hier finden Sie Tipps zur Anmeldung und Anträgen bei privat untergebrachten Menschen aus der Ukraine

Bei Fragen, mailen Sie an: ukraine@asyl-st-leon-rot.de

Word-Docx-Handlungsempfehlung

1. Anmelden in der Gemeinde - Bürgerbüro
Achtung hierfür werden Ausweisdokumente benötigt, die zumindest mit englischen Feldern gekennzeichnet sind.
Ein rein ukrainischer Pass muss übersetzt werden, während ukrainische ID-Personalausweise mit englischer Sprache bilingual sind.
Ukrainische Pässe, Heiratsurkunden und Geburtsurkunden müssen übersetzt werden!

i) www.yourtranslation.de/ - Übersetzungen durch Herr & Frau Sklyarenko in Brühl
ii) Svitlana Schulz kontaktieren

 

1-b) Briefkasten Anbringen der Namen der neuen "Mitbewohner", da sofort Post ankommen könnte (persönliche SteuerID-Nummer,...)

2. Anmelden Teil II: Service Point Ukraine im Jobcenter (Roter Eingang) Czerny-Ring 22/12 in Heidelberg oder im Bürgerbüro
 

2a)  Antrag auf Erteilung des Aufenthalts nach §24, Ausländeramt Landratsamt RNK
2b)  Antrag auf finanzielle Leistungen - Asylbewerberleistungen, Landratsamt RNK

Erst mit der Meldebescheinigung der Gemeinde und dem Aktenzeichen, das nach der Anmeldung im Ausländeramt erstellt wird und POSTALISCH zugesendet wird, können die Krankenscheine für Arztbesuche in der Gemeinde erhalten werden.

2c) Erkennungsdienst - Abgabe von Fingerabdrücken

2d) Außerdem benötigt man ein deutsches BANKKONTO um die Geldleistungen zu erhalten!
- Kostenloses Bankkonto bei der Sparkasse oder der Volksbank (zeitlich limitiert für das erste Jahr) eröffnet werden.
- Bankkonto kann zur Zeit nur mit einem internationalen Reisepass oder dem ukrainischen Personalausweis eröffnet werden
- das Online-Banking sollte gleich bei der Kontoeröffnung aktiviert werden.

 
 

3. Schulpflichtige Kinder müssen den Schulen vorgestellt werden
- Schulpflicht startet direkt nach der Einreise
- Sekretariat kontaktieren  - Termin vereinbaren
- die Parkringschule in Rot kann kontaktiert werden www.parkringschule.de/

4. Kindergarten-Kinder
 - zur Zeit in Klärung

5. Schwangere Frauen & Mütter mit Babys
Die Hebammen Lina Fröhlich aus St. Leon-Rot und Beate Rauscher aus Reilingen dürfen kontaktiert werden.

6. Sprachkurs
- Bitte kontaktieren Sie Ute von Hahn (bildung@asyl-st-leon-rot.de) um zu erfahren wann ein Sprachkurs stattfindet.
- Bitte teilen Sie mit, ob der Teilnehmende ein Kind/Jugendlicher/Erwachsener ist
- Kann der Teilnehmer die lateinische Schrift schon lesen oder muss er unser Alphabet erst noch entschlüsseln lernen?

 

Fragen zu diesen Themen bitte per Mail senden an:

ukraine@asyl-st-leon-rot.de

Weitere Schritte zur Anmeldung und Anträgen bei privat untergebrachten Menschen aus der Ukraine

Bei Fragen, mailen Sie an: ukraine@asyl-st-leon-rot.de

Antrag auf Gewährung eines Kostenzuschusses nach §3 AsylbLG - Finanzielle Entschädigung für Gastgeber
Mit einer Wohnungsgeberbescheinigung kann ein Pauschalbetrag von 100€ pro untergebrachter Person beantragt werden. Der Gesamtbetrag ist auf 400€ pro bewohntem Zimmer gedeckelt.

AVR - Müllentsorgung
Sobald die neuen Mitbewohner im B´ürgerbüro eine Meldebescheinigung erhalten haben, erfährt der AVR über den Zuzug und die Grundgebühr erhöht sich.

Kindergeld beantragen
Es kann Kindergeld beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden! 

Führerschein
Ein gültiger, ukrainischer Führerschein ist für die ausgestellten Fahrzeugklassen für 6 Monate in Deutschland gültig. Eine Übersetzung muss nicht mitgeführt werden. Anschließend ist ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Dafür ist in der Regel das Bestehen einer theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung Voraussetzung. Bis zum 31.05.2022 übernehmen die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer Schäden, die durch einen ggf. unversicherten ukrainischen Pkw in Deutschland verursacht werden.

Kirche
Die Kirchen können kostenfrei betreten werden. Bitte macht die Ukrainer*innen darauf aufmerksam.